Quak.Das! (nachfolgend „Agentur“ genannt) ist eine Vermittlungsagentur für Modelle, Schauspieler & Künstler (nachfolgend „Modelle“ genannt) in den Bereichen TV, Kino, Werbung und Foto. Die Bewerbung und Aufnahme in unsere Kartei sind kostenfrei.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden „ABG`s“ genannt) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Agentur und dem Model.
§ 1 Gegenstand
1.1. Quak.Das! agiert als Agenturdienstleister und vermittelt registrierte Model aktiv.
1.2. Die Onlineanmeldung ist eine Bewerbung zur Aufnahme in die Datenbank von Quak.Das!. Der Bewerber hat keinen rechtlichen Anspruch auf die
Aufnahme. Quak.Das! selektiert die Bewerbungen.
1.3. Die Agentur nimmt das Model kostenfrei in seine Kartei auf.
§ 2 Pflichten des Models
2.1. Das Model ist verpflichtet ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben in seiner Person gegenüber Quak.Das! zu machen.
2.2. Das Model beauftragt die Agentur mit seiner Vermittlung als Fotomodell, Darsteller, Schauspieler, oder Präsenter von Mode und anderen
Produkten und Dienstleistungen an diverse Auftraggeber vor allem aus Film, TV und Werbung, sowie relevante Industriehersteller.
2.3. Das Model ist damit einverstanden, dass die Agentur Engagements seine Person betreffend und in seinem Namen führt und abschließt. Selbstverständlich ist das Model berechtigt Jobanfragen durch die Agentur abzulehnen.
2.4. Das Model stellt der Agentur unentgeltlich Bildmaterial zur Verfügung, welches die Agentur ausschließlich für Vermittlungszwecken sowie zur Eigenwerbung verwenden darf.
2.5. Das Model hat dafür Sorge zu tragen, dass das zur Verfügung gestellte Film- und/oder Fotomaterial frei von Rechten Dritter oder für die Nutzung zur
Vermittlung freigegeben ist. Bei Zuwiderhandlung haftet das Model für die Ansprüche Dritter gegen die Agentur wegen der Verletzung der Bildrechte.
2.6. Das Model verpflichtet sich die Agentur über gravierende Änderungen seines Äußeren (Haare, Haut, Figur etc.) und über einen Wohnungs- und
Ortswechsel zu informieren.
§ 3 Vermittlung und Auszahlung
3.1. Bei Anfrage eines Kunden, welche dem Anforderungsprofil des Models entspricht, unternimmt die Agentur alle erforderlichen Maßnahmen, um eine
erfolgreiche Vermittlung möglich zu machen. Die Entscheidung über den Umfang und die Durchführung der Maßnahmen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der
Agentur.
3.2. Das Model verpflichtet sich, für die vereinbarten zu vermittelten Aufträge zur Verfügung zu stehen und zu den angegebenen Aufträgen pünktlich zu
erscheinen. Im Krankheitsfall muss ein Attest vorgelegt werden. Schäden, die der Agentur durch ein vom Model selbst verschuldetes Nichterscheinen oder
unpünktliches Erscheinen des Models entstehen, sodass der Buchungszweck ganz oder teilweise nicht mehr erfüllt werden kann, werden dem Model gegenübervoll geltend gemacht.
3.3. Für jeden vermittelten Auftrag berechnet die Agentur eine Provision.
3.4. Das Modell beauftragt die Agentur mit der Abrechnung und dem Einzug seiner Forderungen beim Auftraggeber. Zu den Aufgaben der Agentur
diesbezüglich gehört auch die Überwachung der Zahlungsziele und das Schreiben von Mahnungen. Die Auszahlung des Modellhonorars abzüglich der Agenturprovision (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) erfolgt nach Beendigung des Jobs und dem Zahlungseingang des Auftraggebers.
3.5 Sollten Kunden Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, tritt die Agentur das Einzugsrecht direkt an das Model ab, damit dieses selbständig
gerichtliche Schritte einleiten kann. Die Agentur ist damit aus jeglicher Haftung freigestellt und kommt nicht für vom Kunden unbezahlte Rechnungen
auf. Im Falle der Nichtbezahlung des Kunden entfällt auch die Zahlungspflicht der Agenturprovision des Models an die Agentur.
3.6. Soweit sich an eine Vermittlung eine weitere Vermittlung anschließt, gilt diese als durch die Agentur vermittelt. Im Zusammenhang damit ist es
dem Modell untersagt, das Direktangebot eines Auftraggebers der Agentur (sofern der Kontakt durch die Agentur hergestellt wurde) anzunehmen. Bei
Zuwiderhandlung erhebt die Agentur eine einmalige Schadensersatzforderung in Höhe der Provision, die bei einer regulären Vermittlung des Auftrages
angefallen wäre, jedoch mindesten 500 Euro Netto. Außerdem behält sich die Agentur vor, dieses Modell nicht weiter zu vertreten.
3.7.Direkte Honorarverhandlungen zwischen Modell und Auftraggeber sind untersagt. Erfordert eine Situation Klärung ist immer erst die Agentur zu
kontaktieren. Über angefallene Überstunden bei der Ausübung eines Jobs wird die Agentur vom Modell unverzüglich informiert.
4 Versicherung und Steuern
Das Model verpflichtet sich alles notwendigen Versicherungen, sofern sie seine Tätigkeit als Model betreffen, selbst anzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Das Model arbeitet als Selbständiger und versteuert seine Honorare selbst. Die Agentur ist nicht verantwortlich für steuerliche Angelegenheiten des Models.
§ 5 Beendigung des Vertrags
Die Agentur und das Model kann jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen, die Mitgliedschaft kündigen.
§ 6 Haftung
Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen Quak.Das! (einschl. deren Erfüllungsgehilfen) bestehen nicht.
§ 7 Datenschutz
Alle im Anmeldeprozess erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Datenschutz durch die Agentur ist gewährleistet bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sich das Model selbst mit dem Auftraggeber in Verbindung setzt.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistung der Agentur richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
9.2 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die
Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem
wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.
9.3 Erfüllungsort ist der Sitz von Quak.Das!
9.4 Gerichtsstand ist Köln.